6. Baueingabe
Nun ist die Grundlage gelegt, um eine Baueingabe zu zeichnen. Dies beinhaltet in erster Linie den Plan im Massstab 1:100. Er enthält einen Grundriss, einen Längsschnitt, in welchem die eingehaltene Höhe ersichtlich ist und die Südfassade, um die Ansicht von der Strasse aus darzustellen. Mit diesem Plan beurteilen die Behörden, ob das Projekt ohne Probleme durchführbar ist, oder ob es abgewiesen werden muss. Oft jedoch wir das Projekt mit Auflagen bewilligt. Zum Beispiel gab es bei uns die Auflage, dass die abstutzgefährdeten Mauern und Treppen mit einem Geländer mit einer Höhe von min. 1.00 m zu versehen sind.
Nebst dem Baueingabeplan 3-fach werden ebenfalls drei Situationen (vom Geometer unterzeichnet) und drei Eingabeformulare mit Angaben über das Projekt verlangt.
Der Kanalisationsplan und der Wärmedämmnachweis können auch zu einem späteren Zeitpunkt eingegeben werden, wenn das Projekt schon weiter in der Ausführungsplanung ist. Dies erfolgte auch bei uns. Um jedoch eine Baufreigabe zu bekommen, muss der Kanalisationsplan und der Wärmedämmnachweis von Gemeinde eingesehen und bewilligt werden. Der Wärmedämmnachweis untersteht der privaten Kontrolle, heisst ein dazu befugtes Bauphysikbüro muss den Nachweis erbringen und während der Ausführung auf der Baustelle kontrollieren.
Wenn all diese behördlichen Vorgaben erfüllt sind, ist der Weg frei für die detaillierte Planung des Projektes.
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